Kiffen, Hanfanbau Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Diese Regeln müssen Sie beachten

Kiffen im Biergarten? In Bayern ist das nicht erlaubt. Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Besitz und Anbau von Cannabis sind in Deutschland für Erwachsene unter gewissen Vorgaben legal. Doch welche Regeln gelten nun? Was müssen Cannabis-Vereine beachten und wo ist Kiffen verboten? Ein Überblick.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Seit dem 1. April ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Es stellen sich aber immer noch viele Fragen, wie das konkret aussehen soll. Ein Überblick über Regeln zu Kiffen und Hanfanbau.

Was ist Cannabis überhaupt und wie wirkt es?

Cannabis ist der lateinische Name für Hanf. Das Harz an den Blüten der weiblichen Pflanze enthält laut Deutschem Hanfverband hohe Konzentrationen von Tetrahydrocannabinol (THC), das ist der Stoff mit der Rauschwirkung.

Werden die getrockneten knollenartigen Blüten geraucht oder Produkte mit THC konsumiert, werden Nutzer „high“: Sie geraten je nach Menge und Konzentration in einen heiteren, oft albernen Zustand. Bei manchen Menschen ruft die Droge aber auch Angstzustände und Panik hervor. Der Rausch-Höhepunkt dauert ungefähr eine halbe Stunde an und ebbt dann langsam ab. Ein typisches Anzeichen dafür, dass jemand „bekifft“ ist, sind stark gerötete Augen.

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Welche Mengen dürfen Konsumenten besitzen?

Cannabis wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen, wo es bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet und mit entsprechenden Strafvorschriften belegt war. Das ist nun erlaubt:

  • Ab 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm zum Eigenkonsum erlaubt sein, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. Von Volumen und Gewicht in etwa vergleichbar mit zwei gehäuften Esslöffeln Blumenerde.
  • In der privaten Wohnung dürfen Konsumenten 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahren. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden.
  • Maximal drei Cannabis-Pflanzen dürfen in der Wohnung angebaut werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum und nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden.

50 Gramm Cannabis, wie viel ist das?

Aus einem Gramm Cannabis können nach gängiger Einschätzung ungefähr drei Joints gedreht werden – je nach persönlicher Dosierung auch mehr oder weniger. 50 Gramm wären also 150 Joints. Aus Sicht der Legalisierungsgegner ist das viel zu viel. 50 Gramm pro Monat, die Menge, die die künftigen Anbauvereine an ihre Mitglieder abgeben dürfen, nennt die Bundesärztekammer „eine relevante Menge“, „die einem Hoch-Risiko-Konsum entspricht und zu cannabisbezogenen Störungen führt“. Das Gesundheitsministerium argumentiert, es müsse auch legales Cannabis in größerer Menge da sein, wenn man den illegalen Schwarzmarkt ausstechen will.

Cannabis-Legalisierung: Darf ich in der Öffentlichkeit kiffen?

Rund um Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern verboten. In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.

Außerdem ist der Konsum verboten „in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“. Tabu ist es also, sich einen Joint an einer Bushaltestelle voller Schulkinder anzustecken oder im Garten vor den eigenen minderjährigen Kindern, genauso wie vor einem Kino, wo auch Jugendliche warten.

In Raucherkneipen entscheiden die Inhaber, wie sie damit umgehen. Auch auf Volksfesten darf zumindest tagsüber nicht gekifft werden, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt.

Cannabis-Konsum in Bahnhöfen verboten:

Die Deutsche Bahn passt ihre Hausordnung an: Joints sollen an deutschen Bahnhöfen tabu sein. „Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen. Dafür passen wir unsere Hausordnung zeitnah an“, sagte eine Bahnsprecherin.

Die neue Hausordnung soll vermutlich Mitte Mai fertig und rechtsgültig sein. Ab Juni verfolge die Bahn Verstöße dann, zuvor würden Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit „freundlichen Aufforderungen und Hinweisen“ bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen.

Das gilt auch für die Raucherbereiche, die es an manchen Bahnhöfen gibt, wie die Bahn der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Auf deutschen Bahnhöfen gibt es bereits ein generelles Rauchverbot, ausgenommen sind nur gekennzeichnete Bereiche. Cannabis zu konsumieren soll aber auch dort untersagt sein.

Diese Cannabis-Regeln gelten in Bayern:

In Bayern sind die Regeln strenger als in anderen Bundesländern. Folgendes plant das Kabinett: So soll im südlichen Bundesland das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, und in Biergärten komplett verboten werden, ebenso im Englischen Garten in München und im Hofgarten Bayreuth. Zudem werden Kommunen die Möglichkeit erhalten, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen, beispielsweise in Freibädern und Freizeitparks. Das entsprechende Gesetz soll noch vor den Pfingstferien vorgelegt werden.

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten – und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten.

Bei Verstößen gegen das neue Cannabisgesetz in Bayern drohen sehr hohe Bußgelder: Etwa 1000 Euro für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen oder bis zu 750 Euro bei nicht ordnungsgemäßer Lagerung oder Aufbewahrung von Cannabis in der Wohnung.



Cannabis-Legalisierung: Dürfen Jugendliche Cannabis kaufen?

Jugendlichen unter 18 Jahren bleibt sowohl der Besitz als auch der Konsum von Cannabis untersagt. Wenn sie erwischt werden, muss die Polizei die Eltern informieren. Insbesondere wenn es sich um sehr junge Konsumenten mit sogenanntem riskantem Konsumverhalten handelt, muss auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Betroffenen sollen dann an Präventionsprogrammen teilnehmen. Jugendliche müssen aber auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn die gefundenen Mengen die bei Erwachsenen erlaubten Mengen übersteigen, wenn sie dealen oder die Droge an andere Kinder und Jugendliche weitergeben.

Lesen Sie auch: Das sind die zehn teuersten Substanzen der Welt

Soll Cannabis in Deutschland auch irgendwann frei verkauft werden können?

Nein, erst einmal nicht, obwohl das der ursprüngliche Plan war – angelehnt an Länder wie Kanada oder einzelne US-Bundesstaaten. Dort gibt es spezielle Läden, in denen von Blüten („Gras“) über fertig gerollte Joints bis hin zu mit Cannabis versetzten Süßigkeiten verschiedenste Produkte frei an Erwachsene verkauft werden. Der Verkauf von Cannabis in Deutschland soll in lizenzierten Geschäften nur in den Modellregionen erlaubt sein. Online-Shops und Versandhandel sind zunächst nicht vorgesehen. Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten sollen weiterhin verboten bleiben.

Können Konsumenten Cannabis-Samen in Baumärkten kaufen?

Trotz der Teil-Legalisierung von Cannabis wollen die meisten deutschen Baumärkte zunächst kein Saatgut für Cannabis-Pflanzen in ihr Sortiment aufnehmen. Die Ketten Obi, Toom und Hornbach antworteten auf dpa-Anfrage übereinstimmend, die Teil-Legalisierung habe keine Auswirkungen auf ihr Sortiment. Bauhaus will den Verkauf noch prüfen: „Dabei geht es vor allem neben rechtlichen und moralischen Aspekten auch um Themen wie begrenzte Abgabemengen von Saatgut oder aber die Einstufung von Cannabispflanzen als im Handel frei und legal verkäufliche Kulturpflanze”, hieß es vom Unternehmen. Ob hierfür praktikable Lösungen gefunden würden, werde Auswirkungen auf die Entscheidung haben, genauso wie das Ausmaß der Kundennachfrage.

Zwei legale Quellen für Cannabis-Samen gibt es laut Gesetz. Einerseits verkaufen die Cannabis-Clubs ab 1. Juli Samen und Stecklinge auch an Nichtmitglieder. Zudem ist es möglich, Samen aus dem EU-Ausland im Internet zu bestellen.

An jeder Ecke eine Apotheke – heißt es oft. Doch auf dem Land gilt die Redewendung schon lang nicht mehr. Während in den Städten ein Überangebot herrscht, steht auf dem Land die Versorgung der Bevölkerung auf dem Spiel.
von Alexander Voß

Wie weit verbreitet ist Cannabis in Deutschland?

Das Bundesgesundheitsministerium verweist hier auf repräsentative Befragungen aus dem Jahr 2021. Darin gaben 8,8 Prozent aller Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren an, in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben.

Bei den Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren sagten 9,3 Prozent, schon einmal im Leben Cannabis probiert zu haben. 1,6 Prozent der Befragten dieser Altersgruppe gaben regelmäßigen Konsum an. Bei den jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) hatte die Hälfte schon einmal probiert. 8,6 Prozent gaben regelmäßigen Konsum in den vergangenen zwölf Monaten an.

Lesen Sie auch: Lieber kein Cannabis-Gesetz als eines, das keiner umsetzen kann

Was sind Cannabis-Vereine?

In Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, dürfen Mitglieder die Pflanzen ab dem 1. Juli „gemeinschaftlich“ und „nicht-gewerblich“ anbauen und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgeben dürfen. Die Finanzierung läuft über den Mitgliedsbeitrag. Lesen Sie auch: Mitgliedsausweis und Schichtpläne: So funktionieren die Cannabis Clubs

Des Weiteren gilt:

  • Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt.
  • Pro Tag dürfen maximal 25 und pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied ausgegeben werden.
  • Bei 18- bis 21-Jährigen sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein.
  • Die Droge darf nur in einer „neutralen Verpackung“ mit Beipackzettel ausgegeben werden, auf dem Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt angegeben sind.
  • Erlaubt ist zudem nur Cannabis in Reinform, also getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen oder Verbindungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln.
  • Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher gestaltet werden. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz.
  • Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Cannabis-Regeln?

Empfindliche Geldbußen und auch Gefängnis sind möglich. Wer etwa die Gramm-Vorgaben zum Besitz leicht überschreitet, riskiert ein Bußgeld. Dass kann laut Gesetz allerdings mit bis zu 30.000 Euro saftig ausfallen. Werden sogar mehr als 30 Gramm im Rucksack, mehr als 60 Gramm zu Hause oder mehr als drei Pflanzen in der Wohnung gefunden, greift das Strafrecht: Es droht im schlimmsten Fall Gefängnis. Das gilt besonders für die Weitergabe der Droge an Kinder und Jugendliche. Wer kifft, wo kiffen nicht erlaubt ist – also auf oder in der Nähe von Spielplätzen, tagsüber in der Fußgängerzone oder in der Nähe von Kindern und Jugendlichen – begeht zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, riskiert aber ebenfalls empfindliche Bußgelder.

Cannabis-Legalisierung und Führerschein: Wo liegt der THC-Grenzwert in Deutschland?

In Fachkreisen besteht seit langem Uneinigkeit darüber, ob der Grenzwert für das Fahren unter Cannabiseinfluss angemessen oder zu restriktiv festgelegt ist. Experten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland befürworten eine Anpassung des derzeit gültigen THC-Werts im Blut. Sie haben keinen spezifischen Wert vorgeschlagen, sondern empfehlen dem Gesetzgeber, den aktuellen Grenzwert für die THC-Konzentration von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum angemessen zu erhöhen. Die Fachleute argumentieren, dass der aktuelle THC-Grenzwert so niedrig sei, dass er lediglich auf Cannabiskonsum hinweise. Jedoch erlaube dieser Grenzwert derzeit keinen zwingenden Schluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigung.

Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg? Welche Strafen drohen beim Fahren unter Cannabis-Einfluss?

Der alleinige Konsum von Cannabis im Straßenverkehr wird gemäß § 24a Abs. 2 StVG lediglich als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Wenn jedoch der Konsum von Cannabis die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigt, wird dies als Straftat gewertet und fällt unter Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB), ähnlich wie bei Alkohol am Steuer. Sollte dieser Umstand zudem andere Menschen oder Gegenstände von erheblichem Wert gefährden, kann dies zu einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB führen. Neben der strafrechtlichen Verfolgung und möglichen Geldstrafen können auch Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Außerdem kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt, angeordnet werden.

Beitrag im Voraus zahlen Mit dieser Strategie sparen Gutverdiener mit der Krankenversicherung Steuern

Vor allem bei hohem Einkommen kann es sehr lohnend sein, Krankenversicherungsbeiträge für bis zu drei Jahre im Voraus zu zahlen. Es winkt ein Steuervorteil von teils mehreren tausend Euro.

Rolf-Dieter Neuendorf Zwei Mittelständler gingen insolvent, nachdem sie sich auf diesen Investor einließen

Investor, Baulöwe, Waffendealer: Rolf-Dieter Neuendorf gibt den Alleskönner. Wer genauer hinschaut, entdeckt viele Luftnummern – und ruinierte Unternehmen.

Goldhandel Bekommt das Finanzamt vom Goldverkauf etwas mit?

Können Privatanleger ihr Gold auch steuerfrei verkaufen, wenn es keinen Nachweis zum Kauf gibt? Würde das Finanzamt überhaupt etwas mitbekommen? Das rät ein Experte.

 Weitere Plus-Artikel lesen Sie hier

Cannabis-Legalisierung: So regeln es andere Länder

Als weltweit erstes Land hatte Uruguay 2013 den Konsum, Verkauf und Anbau von Cannabis legalisiert. Noch früher duldeten die Niederlande in den 1970er-Jahren Verkauf und Konsum von sogenannten weichen Drogen – das Land gilt seit Jahrzehnten als Kiffer-Paradies. Aber: Coffeeshops dort dürfen zwar Cannabis verkaufen, Anbau und Großhandel sind aber verboten – die Läden müssen sich ihre Ware illegal besorgen. Im Dezember begann ein Experiment mit dem Verkauf legal angebauten Marihuanas – Coffeeshops in Tilburg und Breda dürfen während der Testphase legal gezüchtete Drogen verkaufen. In Thailand wurde Cannabis 2022 von der Liste illegaler Drogen gestrichen. Auch in Teilen der USA blüht das Geschäft.

Lesen Sie auch: So viel dürfte die Cannabis-Legalisierung dem Staat einbringen

Mit Agenturmaterial

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%